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Produktdetails Chevron Down

Bachmann PRIMO 6-fach Steckdosenleiste mit Schalter 2m Zuleitung 330.071

  • 6x Schutzkontaktsteckdosen mit Kinderschutz
  • Farbe schwarz
  • Wippschalter 16A, 2-polig, beleuchtet
  • Außenmaße (LxBxH): 431 x 71 x 54 mm
  • Zuleitung: 2m H05VV-F 3G 1,5 mm² mit Winkelstecker
  • Geprüfte Bauteile
  • Halogen- und PVC freie Steckdosentöpfe
  • Bequeme und schnelle Wiederanschließbarkeit
  • 2x2 Anschraublöcher zur Befestigung
  • Abgerundete Endstücke mit praktischer Kabelaufwicklung
  • Verwindungssteifes Profil aus hochwertigem, eloxiertem Aluminium
  • Hinweis DGUV V3: Fest verschraubte / ortsfeste Steckdosenleisten sind laut der DGUV V3 alle 4 Jahre durch eine Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0100-600 zu prüfen. Ortsveränderliche Steckdosenleisten sind jährlich zu prüfen.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Gas- und Elektrogeräten für den ordnungsgemäßen Betrieb eine erhöhte Netzspannung notwendig ist. Diese Geräte sind nicht mit einem zweipoligen Netzstecker ausgestattet. Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der ggf. notwendigen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers für die Installation des Gerätes behilflich ist.

Versandhinweis: Elektroprodukte liefern wir ausschließlich nach Deutschland, Frankreich, Polen, Belgien, Österreich, Slowenien, Spanien und in die Niederlande.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Bachmann GmbH & Co KG
E-Mail
info@bachmann.com
Adresse
Holderaeckerstr. 7
70499  Stuttgart
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien