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Produktdetails Chevron Down

Kermi Liga Gleittür 2-tlg. bodenfrei mit Festfeld LID2L11020VAK
  • teilgerahmte Tür mit einem Gleittürsegment und einem Festfeld
  • nach einer Seite öffnend
  • Verglasung mit 4 mm Einscheiben-Sicherheitsglas nach DIN EN 12150
  • Profile aus eloxiertem Aluminium
  • Griffe aus Metall
  • bei Oberfläche silber mattglanz Griffe
  • Aushängemechanismus und Anschlüsse für Bodenschwelle in Chrom
  • Verstellmöglichkeit je Wandprofil 25 mm
  • Gleittürsegment zur Reinigung nach innen schwenkbar
  • kugelgelagerte Laufrollen
  • durchgehende Magnetleisten und Dichtprofile
  • waagerechte Dichtleiste mit Wasserabpralleffekt
  • mit Bodenschwelle (Höhe 6 mm) oder ohne Bodenschwelle (bodenfrei) installierbar
  • konstruktionsbedingt ist bei Liga keine absolute Abdichtung erreichbar
  • mit Befestigungsmaterial
  • geprüft nach DIN EN 14428 (CE) und PPP 53005 (TÜV/GS)

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kermi GmbH
E-Mail
info@kermi.de
Adresse
Pankofen-Bahnhof 1
94447 Plattling
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien