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KESSEL-Fäkalien-Rückstauautomat

Artikelnr.: KE84125S

Staufix FKA Komfort DN 125 KESSEL-Fäkalien-Rückstauautomat Staufix FKA Komfort für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser, aus Kunststoff, zum Einbau in die Bodenplatte, mit teleskopischem Aufsatzstück für stufenlosen Höhen- und Niveauausgleich. Mit zwei geöffneten Klappen, bei Rückstau wird die FKA-Klappe (Betriebsverschluss) vollautomatisch verschlossen und verriegelt, die zweite Klappe dient als handverriegelbarer Notverschluss und als Einfachrückstauverschluss während der Bauzeitphase (3-Stufen-Klappe). Steckfertiges Schalt- und Warngerät mit Displayanzeige, Selbstdiagnosesystem (SDS) und Batteriepufferung, mit Logbuch (Tagebuchfunktion) zum Auslesen der vergangenen Betriebszustände. Grundkörper mit minimalen Eigengefälle von 9 mm, Zulauf mit Steckmuffe, Ablauf mit Spitzende für den direkten Anschluss an Kunststoff-Rohrleitungssysteme (Anschluss anderer Außendurchmesser und Rohrmaterialien mit Übergängen der Systemhersteller). Rückstauautomat: Staufix FKA Komfort Norm: DIN EN 13564 Typ 3 F Einbaukörper: schwarz Nennweite: DN 125 (DA 125 mm) Einbauart: Einbau in die Bodenplatte Einbautiefe (T): 486 mm bis 640 mm Abdeckplatte: schwarz Belastungsklasse: A 15 (1,5 t) Steuerleitung / Kabellänge: 5 m Netzspannung/-frequenz: 230 V AC / 50 Hz Schutzart: IP 54 (Schaltgerät) Schutzart: IP 68 (Motor)

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
KESSEL SE & Co. KG
E-Mail
info@kessel.de
Adresse
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien