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Produktdetails Chevron Down

KESSEL-Hebeanlage Aqualift-F KE28644 mit Absperreinrichtung KESSEL-Hebeanlage Aqualift F (Einzelanlage) für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser, zur freien Aufstellung in frostgeschützten Räumen. Sammelbehälter aus PE, Volumen ca. 50 l, Schaltvolumen ca. 20 l, mit pneumatischer Niveausteuerung und verschraubter Reinigungsöffnung. Anschlussstutzen für Zulauf DN 100 (Zulaufhöhe 180 mm), Entlüftung DN 70 und für eine Handmembranpumpe DN 32. Elektrisches Schaltgerät zur Wandmontage in trockenen, frostgeschützten Räumen, spritzwassergeschützt, vollautomatischer Pumpenansteuerung mit optischer und akustischer Alarmmeldung, detaillierte Betriebs- und Störungsanzeige, Hand-0 -Automatik-Schalter, mit potentalfreien Kontakt. Abwasserpumpe mit Freistromrad zur Förderung von fäkalienhaltigem und fäkalienfreiem Abwasser gemäß DIN EN 12050-1 (freier Kugeldurchgang 40 mm), überflutungssicher, Druckabgang waagrecht mit Absperreinrichtung, mit integrierter Rückschlagklappe, Anschlussstutzen DN 100 mit elastischer Schlauchverbindung und Schlauchklemmen. Zulassungsnummer: Z-53.2-424 Fördermenge: max. 45 m3/h Förderhöhe: max. 8,0 m Nennleistung (P2): 1,1 KW Aufnahmeleistung (P1): 1,4 KW Betriebsspannung: 400 V DS Nennfrequenz: 50 Hz Nennstrom: 2,7 A Absicherung: 3 x 16 A träge Schutzart (Pumpe): IP 68 Schutzart (Schaltgerät): IP 65 Bertiebsart: S1 (max. Laufzeit 240 min.) Kabellänge: 5 m Außenmaße (BxTxH): 564 x 525 x 664 mm Gewicht ca. 44 kg

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
KESSEL SE & Co. KG
E-Mail
info@kessel.de
Adresse
Bahnhofstraße 31
85101 Lenting
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien