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Produktdetails Chevron Down

KLUDI-DECUS – Die hochwertige Waschtischarmatur mit geschlossenem Metallhebel für stilvolle Badmontage

Die KLUDI-DECUS Waschtischarmatur verbindet modernes Design mit durchdachter Funktion und schafft am Waschplatz spürbare Freifläche. Sie wirkt reduziert und modern und erleichtert die Pflege des Waschbereichs durch die Wandmontage sowie die Unterputz-Ausführung.

Freie Fläche und klare Linien für den Waschplatz

Der Einhebelmischer als Einrichtungsgegenstand bietet mit seinem festen Auslauf eine präzise Wasserführung für gezielte Nutzung. Die Auslaufhöhe von 210 mm sorgt für ausgewogene Proportionen bei Standard-Waschtischen. Die Chromoberfläche erzeugt eine helle, klare Optik, die vielseitig kombinierbar ist. Der integrierte S-Pointer Strahlregler fokussiert den Strahl und verbessert damit die Bedienbarkeit.

Eigenschaften

  • KLUDI DECUS Unterputz-Waschtisch-Einhandmischer mit geradlinigem, klares Design für dezente, sichtbare Optik
  • Wandmontage mit geschlossenem Metallhebel für robuste Bedienung und lange Lebensdauer
  • feiner Strahlregler (S-Pointer M24) und fester Auslauf mit 210 mm Ausladung für komfortable Nutzung
  • geeignet für Unterputzinstallation; Feinbau-Set ohne Unterputz-Rohbau-Set für den Unterputzkörper
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • Oberfläche Chrom für klassische, pflegeleichte Optik
  • Einfache Integration in moderne Badkonzepte durch zurückhaltendes, ausgewogenes Design

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer und verleihen Sie Ihrem Bad mit dem eleganten Wandmontage-Design, dem geschlossenen Metallhebel und dem präzisen, sanften Auslauf maximalen Bedienkomfort und zeitlose Ästhetik.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland

Bewertungen Chevron Down

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Sie bewerten:Kludi DECUS 2-Loch-Wandarmatur 542440575 210 mm, Feinbau-Set chrom
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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien