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Produktdetails Chevron Down

KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer – klares, zurückhaltendes Design mit starker Präsenz

Die KLUDI-DECUS Waschtischarmatur verbindet modernes Design mit klarem Nutzen und schafft direkt am Waschplatz mehr Freiraum. Durch die Wandmontage entsteht eine aufgeräumte Optik, die die Reinigung des Waschbeckens deutlich erleichtert. Die chromfarbene Oberfläche unterstreicht die zeitlose Ästhetik und passt zu unterschiedlichen Badstilen.

Mehr Platz und leichte Pflege am Waschplatz

Der weit ausladende Auslauf mit 240 mm ermöglicht einen gut erreichbaren Wasserstrahl, ideal für größere Waschtische. Der Einhebelmischer sorgt für eine präzise und einfache Bedienung. Ein fester Auslauf gewährleistet einen konstanten Wasserfluss bei täglicher Nutzung.

Eigenschaften

  • KLUDI DECUS Waschtisch-Einhandmischer in klarer, geradliniger Formensprache
  • Unterputz-Ausführung mit Feinbau-Set für Wandmontage, geschlossenem Metallhebel
  • Ausladung 240 mm für komfortable Bedienung am Waschtisch
  • fester Auslauf mit Strahlregler S-Pointer M24 PCA
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • Oberfläche: Chrom (glänzende Beschichtung)
  • Kompatibel mit Unterputzkörper KLUDI Art. Nr. 38241 und ohne Unterputz-Rohbau-Set einbaubar

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer und verleihen Sie Ihrem Bad mit dem eleganten 2-Loch-Design, dem geschlossenen Metallhebel und dem 240?mm-Auslauf zeitlose Ästhetik sowie zuverlässigen Bedienkomfort.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien