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Produktdetails Chevron Down

KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer – klares Design, dezente Präsenz

Die KLUDI-DECUS Waschtischarmatur vereint zeitgemäße Ästhetik mit klarer Funktionalität und schafft am Waschplatz gezielt Raum für Pflege und Gestaltung. Die Wandmontage sorgt für eine freie Ablagefläche und erleichtert die Reinigung des Waschbeckens, sodass das Bad insgesamt reduziert und modern wirkt. Diese Ausführung in Brushed Gunmetal setzt einen dunklen, edlen Akzent und passt zu ausdrucksstarken Badkonzepten.

Freie Fläche und präzise Optik

Der Unterputz-Waschtisch-Einhandmischer bietet einen festen Auslauf mit 240 mm Ausladung für gezielte Wasserführung. Die feste Bauweise liefert einen konstanten, zielgerichteten Wasserstrahl ohne Schwenkfunktion. Ein S-Pointer M24 Strahlregler sorgt für eine präzise Strahlführung und unterstützt die nutzerfreundliche Handhabung.

Eigenschaften

  • KLUDI DECUS Unterputz-Waschtisch-Einhandmischer – modernes, geradliniges Design für klare Badästhetik
  • Oberfläche: N2 Brushed Gunmetal für dezente, matter Metalloptik
  • Ausladung 240 mm – großzügiger Auslauf für komfortables Händewaschen
  • Wandmontage mit geschlossenem Metallhebel für präzise Bedienung und langlebige Haptik
  • Feinbau-Set ohne Unterputz-Rohbau-Set; kompatibel mit Unterputzkörper KLUDI Art. Nr. 38241
  • Strahlregler: S-Pointer M24 PCA sorgt für einen definierten Wasserstrahl
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • fester Auslauf für klare Linienführung und einfache Reinigung

Entdecken Sie jetzt die KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer-Lösung und bringen Sie mit der KLUDI-DECUS Serie in Brushed Gunmetal elegantes Design, zuverlässige Wandmontage und präzise Bedienung in Ihr Bad.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland

Bewertungen Chevron Down

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien