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Produktdetails Chevron Down

KLUDI-DECUS – Der elegante Waschtischarmatur mit geschlossenem Metallhebel für anspruchsvolle Badezimmer

Die KLUDI-DECUS Waschtischarmatur überzeugt durch ihre klare Chromoberfläche und eine ausgewogene Formensprache, die dem Bad eine moderne, helle Wirkung verleiht. Der Waschtisch-Einhandmischer 110 bietet mit 110 mm Auslaufhöhe praktische Alltagstauglichkeit und passt proportional zu gängigen Standard-Waschtischen.

Kompakte Eleganz mit direkter Bedienung

Der Waschtischmischer lässt sich dank der Keramik-Kartusche leicht und präzise steuern. Die Push-Open Ablaufgarnitur ermöglicht eine direkte Bedienung am Ventil und schafft eine aufgeräumte Optik ohne Zugstange. Ein Schnell-Montagesystem reduziert die Einbaustunden und vereinfacht den Austausch. Die Chromoberfläche fügt sich vielseitig in verschiedene Badstile ein.

Eigenschaften

  • KLUDI DECUS Waschtisch-Einhandmischer mit geradlinigem, klaren Design
  • Einhebelmischer für 1-Loch Montage mit geschlossenem Metallhebel
  • PCA Keramik-Kartusche mit Heißwasserbegrenzung für sichere Temperaturregelung
  • Durchfluss ca. 4,5 l/min bei 3 bar
  • S-Pointer M18,5 Strahlregler für präzisen Wasserstrahl
  • inkl. flexibler G3/8 Druckschläuche, DVGW zugelassen
  • Schnell-Montagesystem und Push-open Ablaufgarnitur G1 1/4 für Waschtische mit Überlauf

Entdecken Sie jetzt den KLUDI-DECUS Waschtisch-Einhandmischer und erleben Sie mit dieser Serie einen eleganten Waschtisch-Einhandmischer, der dank geschlossener Hebeloptik, hochwertiger Keramik-Kartusche und praktischem Push-Open Ablauffunktion Bedienkomfort und zeitlose Ästhetik in Ihr Bad bringt.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Kludi GmbH & Co. KG
E-Mail
info.de@kludi.com
Adresse
Am Vogelsang 31-33
58706 Menden
Deutschland

Bewertungen Chevron Down

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Sie bewerten:Kludi Decus Waschtischarmatur 110 542880575 mit Push-Open Ablauf. chrom
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Gesetzliche Gewährleistung

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Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien