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Produktdetails Chevron Down

Syr - Sasserath Dosierpumpe 3100.00.010
  • mit elektronischer Feinsteuerung
  • für die Zuführung einer Mineralstoffkombination (stabilisiert die Härte des Wassers und baut in den Rohrleitungen eine Schutzschicht auf)
  • Ablagerungen und Korrosion werden verhindert bzw. gestoppt
  • spezielle Turbinentechnik
  • alle Dosierdaten werden protokolliert und gespeichert und sind via App jederzeit abrufbar (können im html-Format exportiert und auf einen USB-Stick
  • der an der USB-Schnittstelle der Dosierpumpe angeschlossen werden kann
  • gespeichert werden)
  • DL 1 und DL 2 sind zugelassene Trinkwasser-Zusatzstoffe und entsprechen den Anforderungen des Lebensmittelgesetzes
  • der Zusatzstoff- oder Trinkwasser-Verordnung
  • Anschlussnennweite DN 20/25 und 32
  • Betriebsdruck max. 8 bar
  • Betriebstemperatur max. 30 °C
  • Arbeitsbereich nach DIN EN 14812 0
  • 06-6 m³/h
  • Dosierleistung 100 ml/m³
  • Stromversorgung 110-240 V/50-60 Hz
  • Gerätespannung 24 V DC

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Gas- und Elektrogeräten für den ordnungsgemäßen Betrieb eine erhöhte Netzspannung notwendig ist. Diese Geräte sind nicht mit einem zweipoligen Netzstecker ausgestattet. Die Installation nicht-steckerfertiger Geräte ist vom jeweiligen Netzbetreiber oder von einem eingetragenen Fachbetrieb vorzunehmen, der Ihnen auch bei der Einholung der ggf. notwendigen Zustimmung des jeweiligen Netzbetreibers für die Installation des Gerätes behilflich ist.

Versandhinweis: Elektroprodukte liefern wir ausschließlich nach Deutschland, Frankreich, Polen, Belgien, Österreich, Slowenien, Spanien und in die Niederlande.

Produktsicherheit Chevron Down

Hersteller
Hans Sasserath GmbH & Co. KG
E-Mail
sasserath@syr.de
Adresse
Mühlenstraße 62
41352 Korschenbroich
Deutschland

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Gesetzliche Gewährleistung

Harmonisiertes EU-Gewährleistungslabel

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Diese GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land besuchen Sie die folgende Seite oder fragen Sie den Verkäufer. https://europa.eu/youreurope/garantien